Öffentlichen Nahverkehr für Schwerbehinderte – und ihre Kostenbeteiligung

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (sogenanntes Merkzeichen „G“), hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, im Nahverkehr unentgeltlich befördert, wenn ihr Schwerbehindertenausweis die entsprechende Berechtigung ausweist (bis 31.12……