Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay sind der Person zuzurechnen sind, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt wurden.Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:Der verheiratete Kläger hatte 2001 auf der Internet-Auktions-Plattform eBay ein Nutzerkonto eröffnet und einen Nutzernamen ausgewählt. …