Abfindung nach Altersteilzeit

Ein Anspruch auf eine tarifliche Abfindung kann voraussetzen, dass nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses tatsächlich eine Rentenkürzung eintritt. Einem Abfindungsanspruch steht in diesem Fall entgegen, dass der Kläger nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gemäß §