Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung – und die drohende Haftungsinanspruchnahme

Für den Bundesgerichtshof begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, zugunsten der Angeklagten deren drohende Inanspruchnahme in Millionenhöhe seitens der Steuerbehörden wegen der verfahrensgegenständlichen Steuerhinterziehungstaten zue erwägen.

Allerdings kommt eine strafmildernde Berücksichtigung einer möglichen Heranziehung gemäß § 71 AO nur dann in …