Sinn und Zweck des Schmerzensgelds gemäß § 253 BGB ist es, den vom Verletzten erlittenen immateriellen Schaden angemessen auszugleichen.
Das Schmerzensgeld hat hierbei eine doppelte Funktion1. Zum einen soll der Verletzte einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden …