Meinungsfreiheit? Schmähkritik!

Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik von Verfassungs wegen eng zu verstehen. Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung …

Der irrtümlich vereinbarte Nettopreis

Vereinbaren die an einem Leistungsaustausch Beteiligten rechtsirrtümlich die Gegenleistung ohne Umsatzsteuer, ist der vereinbarte Betrag in Entgelt und darauf entfallende Umsatzsteuer aufzuteilen. Das ist allerdings nicht auf eine (teilweise) Uneinbringlichkeit des Entgeltes gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG …

Der Streit um die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung – und die Säumniszuschläge zur Grundsteuer

Ein Klageverfahren, in dem der Grundstückseigentümer den Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung begehrt, ist nicht deshalb nach § 74 FGO auszusetzen, weil der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über …