Schlappe für Inkassounternehmen: „Deutsches Vorsorgeinstitut“ ist als Bezeichnung nicht zulässig

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass sich eine Handelsgesellschaft, die im Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit fremde Forderungen einzieht, in ihrem Firmennamen – ohne klarstellenden Zusatz – nicht als ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ bezeichnen darf. In dem entschiedenen Fall befasst sich die Antragstellerin, …