Der verspätet abgesetzte Schiedsspruch – das Bühnenoberschiedsgericht und die Aufhebungsklage

Wird ein Spruch des Bühnenoberschiedsgerichts nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehen und von den Mitgliedern des Bühnenoberschiedsgerichts unterschrieben der Geschäftsstelle des Bühnenoberschiedsgerichts übergeben, gilt dieser als nicht mit Gründen versehen. Die fehlende Begründung …

Der übergangene Schriftsatz

Die Rüge, das Finanzgericht habe Schriftsätze und Zeugenaussagen nicht zur Kenntnis genommen, macht sinngemäß geltend, das Finanzgericht habe verfahrensfehlerhaft (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen (§ 96 Abs. 1 Satz …

Der verspätet abgesetzte Spruch des Bühnenoberschiedsgericht – und die Aufhebungsklage

Wird ein Spruch des Bühnenoberschiedsgerichts nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehen und von den Mitgliedern des Bühnenoberschiedsgerichts unterschrieben der Geschäftsstelle des Bühnenoberschiedsgerichts übergeben, gilt dieser als nicht mit Gründen versehen. Die fehlende Begründung …