Der schwerbehinderte Betriebstechniker

Ein öffentlicher Arbeitgeber begründet dadurch, dass er einen schwerbehinderten Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, die Vermutung, dass dieser wegen seiner Schwerbehinderung aus dem Auswahlverfahren vorzeitig ausgeschieden und dadurch benachteiligt wurde. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall schrieb die …

Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit

Nach § 129 AO können Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigt werden. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen Fehler bei der Auslegung …