Der Wunsch des Patienten

Ein Arzt hat eine vom Patienten gewünschte Behandlung abzulehnen, wenn sie gegen den medizinischen Standard verstößt. Selbst eine eingehende ärztliche Belehrung über die möglichen Behandlungsfolgen rechtfertigt ein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen nicht. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier …