Lehrer- und ihre tarifliche Eingruppierung

Der für Niedersachsen geltende Lehrereingruppierungserlass vom 15.01.1996)) ist teilweise intransparent und unwirksam.

  • Nr. 2.3, Absatz 3 des Lehrereingruppierungserlasses Niedersachsen (Erlass vom 15.01.1996), demzufolge ein Studienabschluss für ein Unterrichtsfach geeignet ist, wenn der Inhalt mit den wesentlichen Inhalten der Prüfung im

Vorstellungsgespräch für einen schwerbehinderten Bewerber – und der nicht bestandene Eignungstest

Eignungstests sind regelmäßig Bestandteil des Auswahlverfahrens. Einstellungsbewerber, die dem Anforderungsprofil entsprechen, werden vom öffentlichen Arbeitgeber benachteiligt, wenn sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, weil sie einen Eignungstest nicht bestanden haben.

Einstellungsbewerber werden im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG

Der Konkurrentenstreit um Vorsitzendenstellen am Bundessozialgericht

Vor dem Bundesverfassungsgericht war eine Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um Vorsitzendenstellen am Bundessozialgericht erfolgreich, das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs1 aufgehoben, mit denen er Eilrechtsschutzanträge einer Bewerberin auf die Stelle einer Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht abgelehnt hatte, …