eMail als Telekommunikationsdienst

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln ist der von Google betriebene Email- Dienst „Gmail“ ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes und muss deswegen von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Diesem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln waren zwei Bescheide der Bundesnetzagentur …

Klage gegen einen Feststellungsbescheid

Bei der Auslegung des Klagebegehrens ist zunächst die prozessuale Selbständigkeit der in einem Feststellungsbescheid enthaltenen einzelnen Feststellungen zu beachten.

Die Klage gegen einen Feststellungsbescheid kann verschiedene Ziele verfolgen.

Ein Feststellungsbescheid fasst (in einem Verwaltungsakt) einzelne Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen zusammen, die …