OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband – und die Anforderungen an die Verbandssatzung

ür die Entscheidung über die ausreichende Trennung der Bereiche von tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband ist ausschließlich die Satzung selbst heranzuziehen, nicht dagegen „unterrangiges Vereinsrecht“, zB eine Geschäftsordnung. Sieht die Satzung die Besetzung tarifpolitischer Gremien (zB …