Eine von einer Bank oder Sparkasse verwendete Preisklausel, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt, ist unwirksam.
In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Kaufmann eine Sparkasse aus eigenem und abgetretenem …