Die Berufungsbegründungsfrist kann nicht unter einer Bedingung verlängert werden. Geschieht dies dennoch, ist nur die Bedingung unwirksam, die Fristverlängerung ist hingegen wirksam.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts fristgerecht Berufung eingelegt. …