Die Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs kann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter erfolgen.
So auch in dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall, in dem das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig war, da die Ausführungen zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit hierfür gänzlich …