Keine Warnung vor Radarfallen

Es ist unzulässig, mit Schildern, Handzeichen oder Transparenten auf Radarfallen in deren unmittelbarer Nähe hinzuweisen. Im zu entscheidenden Fall wurde zur Warnung von Verkehrsteilnehmern ein Schild mit der Aufschrift „Ich bin für Radarkontrollen“ verwendet, bei dem der Bestandteil „Radar“ erheblich …