Neuer Tarifvertrag nur bei neuem Arbeitsvertrag? – oder: die Grenzen der tariflichen Regelungsmacht

Die Parteien eines Tarifvertrags können in diesem nicht wirksam vereinbaren, dass Ansprüche aus dem Tarifvertrag trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit nur dann bestehen sollen, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Einführung des Tarifwerks durch eine Bezugnahmeklausel auch individualvertraglich nachvollziehen. Eine solche Bestimmung liegt außerhalb …

Die Stichtagsregelung im Tarifvertrag

Die Entscheidung der Tarifvertragsparteien, ein geändertes Vergütungssystem erst ab einem bestimmten Stichtag in Kraft zu setzen, ist gerichtlich nur auf Willkür zu überprüfen. Die Beschränkung der stufengleichen Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD-AT auf Höhergruppierungen, die ab dem 1.03.2017 …

Tarifvorrang – und die Öffnungsklausel

Eine Öffnungsklausel eines unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrags kann die durch einen Flächenverbandstarifvertrag bewirkte Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG aufheben. Eine der Regelungssperre unterliegende Betriebsvereinbarung kann auch durch Zustimmungserklärungen der Tarifvertragsparteien gestattet sein. Nach § 77 Abs. 3 Satz …

Umgruppierung eines Maschinenbedieners

Die Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen für die Hessische Metall- und Elektroindustrie (TV ERA Hessen) erfolgt auf der Grundlage der übertragenen und auszuführenden Arbeitsaufgabe. Die dabei vorgesehene ganzheitliche Betrachtung erfordert die Einbeziehung sämtlicher Tätigkeiten in die tarifliche Bewertung. Wird der Arbeitnehmer …

Tarifvertragliche Ausschlussfrist – und der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit ist ein Anspruch “aus dem Arbeitsverhältnis” iSd. § 37 TVöD-V. § 37 TVöD-V erfasst alle Ansprüche “aus dem Arbeitsverhältnis”, unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen. Bereits aus dem Wortlaut wird deutlich, dass Anspruchsgrundlage …

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz – und die tariflichen Bestimmungen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist als Grundprinzip des deutschen Arbeitsrechts gewohnheitsrechtlich anerkannt. Er ist zugleich Anspruchsgrundlage und Schranke der Rechtsausübung. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein Gebot der Verteilungsgerechtigkeit, das verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches entsprechend seiner Eigenart ungleich zu behandeln. Er …