Eine Änderungsschutzklage (§ 4 Satz 2 KSchG) ist begründet, wenn das mit der Kündigung der Arbeitgeberin verbundene Änderungsangebot nicht hinreichend bestimmt ist. Die Änderung der Arbeitsbedingungen aufgrund der Änderungskündigung ist damit unwirksam.
Die Änderungskündigung ist ein aus zwei …