Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Versorgungsausgleichs können als Werbungskosten abzugsfähig sein.
In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall hatte der Ehemann mit seiner geschiedenen Ehefrau eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, die u.a. vorsah, dass der Ehemann an diese …