Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 2. Halbsatz BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet.
Gemäß § 1908 i Abs. 1 i.V.m. § 1837 Abs. 2 BGB hat das Betreuungsgericht gegen Pflichtwidrigkeiten des …