Aufwendungen für einen Schulhund

Aufwendungen für einen sog. Schulhund können bis zu 50 % als Werbungskosten bei den Einkünften einer Lehrerin aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Ein hälftiger Werbungskostenabzug ist nicht zu beanstanden, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der …

Keine außergewöhnlichen Belastungen bei nicht wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden – hier: Tomatis-Therapie

Kosten für Heilbehandlungsmaßnahmen können grundsätzlich als „außergewöhnliche Belastungen“ im Rahmen der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Problematisch wird es, wenn es sich um nicht wissenschaftlich anerkannte Behandlungen handelt. Das Niedersächsische Finanzgericht hat nun – soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht – entschieden, dass …

Die Kosten des Bachelor-Studiums

Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, sind nach § 9 Abs. 6 EStG [1] ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen …