Kein Präsident für das Amtsgericht Gießen – oder: das gestoppte Stellenbesetzungsverfahren

Die Position der Leitung des Amtsgerichts Gießen ist weiterhin offen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat d/as Verfahren zur Besetzung der Stelle einer Präsidentin/eines Präsidenten des Amtsgerichts Gießen gestoppt, nachdem eine Bewerberin die Auswahlentscheidung des Hessischen Justizministeriums angefochten und um vorläufigen Rechtsschutz …

Bewerbungsverfahrensanspruch für eine befristete Stelle – und das Risiko des institutionellen Rechtsmissbrauchs

Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, nur Bewerber in die Auswahl für eine befristet zu besetzende Stelle einzubeziehen, bei denen nicht die naheliegende Möglichkeit besteht, dass eine weitere Sachgundbefristung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs erfüllt, ist Teil der dem …

Kein Präsident für das Amtsgericht Gießen – oder: das gestoppte Stellenbesetzungsverfahren

Amtsgericht Gießen

Die Position der Leitung des Amtsgerichts Gießen ist weiterhin offen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat d/as Verfahren zur Besetzung der Stelle einer Präsidentin/eines Präsidenten des Amtsgerichts Gießen gestoppt, nachdem eine Bewerberin die Auswahlentscheidung des Hessischen Justizministeriums angefochten und um vorläufigen Rechtsschutz …

Bewerbungsverfahrensanspruch im öffentlichen Dienst – und der Schadensersatz wegen Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens

BundesarbeitsgerichtEin interner Stellenbewerber hat nach Abbruch des Stellenbesetzungsverfahren nur dann einen Anspruch, vergütungsmäßig so gestellt zu werden, als wäre er auf die Bewerbungsstelle eingestellt worden, wenn die Arbeitgeberin durch den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens den Bewerbungsverfahrensanspruch des Stellenbewerbers aus Art. 33 …

Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit – und die Verwirkung des Anfechtungsrechts

Das Recht des in einem Beförderungsverfahren nicht berücksichtigten Beamten, eine Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs durch Anfechtung der Ernennung des ausgewählten Beamten geltend zu machen, unterliegt der Verwirkung (Fallkonstellation des ausnahmsweise eröffneten nachgehenden Primärrechtsschutzes wegen Verhinderung oder Unmöglichkeit vorherigen Eilrechtsschutzes)1.…

Die Auswahl eines Generalstaatsanwalts

Die Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts/der Generalstaatsanwältin in Berlin ist nicht zu beanstanden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Im Juli 2017 hatte der Berliner Justizsenator entschieden, dass die bereits im November 2015 ausgeschriebene Stelle mit der …

Durchsetzung eines Neubescheidungsanspruchs – im neuen Beförderungsauswahlverfahren

Mit der Verwirklichung eines erwirkten Neubescheidungsanspruchs in einem nachfolgenden Beförderungsauswahlverfahren hatte sich aktuell das Bundesverfassungsgericht zu befassen: Gegenstand des Verfahrens war die Verwirklichung eines in einem früheren Beförderungsauswahlverfahren vor den Fachgerichten erwirkten Neubescheidungsanspruchs. Die vorliegend zu besetzende Stelle wurde allerdings …

Auflösung von Stellenblockaden während eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens

Das Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung von dienstlichen Beurteilungen ermöglicht die Vergabe von Funktionsämtern während der Dauer eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall bewarb sich die antragstellende Beamtin um einen höherwertigen Dienstposten, eine Referatsleitung. beim Bundesnachrichtendienst. Nachdem …

Wenn Soldaten zur NATO wollen…

Nominierungen des Bundesministeriums der Verteidigung für Auswahlentscheidungen einer NATO-Agentur (hier: NATO EF 2000 and Tornado Development, Production and Logistics Management Agency – netma -) zur Besetzung ihrer Posten, die innerhalb einer hauptberuflichen Tätigkeit mit Soldaten der Bundeswehr besetzt werden können, …

Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten – und die Auswahlentscheidung

Auswahlentscheidungen zur Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten können anhand der Anforderungen des konkreten Dienstpostens erfolgen.

Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht …

Abbruch des Auswahlverfahrens

Der Abbruch des Auswahlverfahrens, durch welchen sich die Zusammensetzung des Bewerberkreises steuern lässt, erfordert einen sachlichen Grund.

Abs. 2 GG gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Daraus …