Eine tarifliche Vergütungsregelung ist durch das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes nicht unwirksam geworden.
Nach § 3 Satz 1 MiLoG sind Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten, insoweit unwirksam. Der gesetzliche Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG tritt eigenständig neben …