Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht – und der Betriebsübergang auf einen weltlichen Erwerber

Eine dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch nach einem Betriebsübergang auf einen weltlichen Erwerber weiter.

Wird der Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers im Wege eines Betriebsübergangs von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt der Erwerber gemäß § 613a Abs. 1

Freistellungsinteresse des Arbeitgebers – und der Anspruch auf arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung

Das Freistellungsinteresse des Arbeitgebers kann den Anspruch auf arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung bei einem Arbeitnehmer in herausgehobener und am Unternehmenserfolg beteiligter Managementposition (hier: Leiter der Entwicklung Dieselmotoren) auch längere Zeit (hier: 8 Monate) überwiegen, wenn wegen des Verdachts von Manipulationen (hier: Motorensoftware) …