Die Klage, mit der die Arbeitnehmerin im Rahmen eines Feststellungsantrags die Unwirksamkeit der Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber rügt, ist zulässig1.
Die von der Arbeitnehmerin begehrte Feststellung betrifft den Umfang ihrer Leistungspflicht. Sie ist geeignet, die Reichweite …