Eine Vollstreckungsabwehrklage wird durch die Beendigung der Zwangsvollstreckung unzulässig.
Die Klage aus § 767 ZPO ist eine ausschließlich prozessrechtliche, auf Rechtsgestaltung gerichtete Klage. Das stattgebende Urteil nimmt dem Titel die Vollstreckbarkeit und macht die Zwangsvollstreckung unmöglich. Erlangt der Titelgläubiger – …