Grundsätzlich obliegt der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden als anspruchsbegründende Voraussetzung nach allgemeinen Regeln demjenigen, der Schadensersatz verlangt1.
Demnach hat der Auftraggeber den Nachweis zu führen, dass er den mit der Ausgangsklage geltend …