Die Voraussetzungen der nachfolgenden Klausel aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Forderungsausfallversicherung (hier: BBR AusfV Teil – I Nr. 4 a) sind auch erfüllt, wenn der Schädiger insolvent und die Schadensersatzforderung des Versicherungsnehmers zur Insolvenztabelle festgestellt ist.
…„Der Versicherungsnehmer