Der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden, inwieweit der Betreiber eines Zolllagers zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt ist.
In dem entschiedenen Fall betrieb die Klägerin ein Zolllager Typ D, in dem sie Waren einer Schwestergesellschaft sowie Waren zweier anderer …