Rentenzahlungen von Pensionskassen sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig.
Es verstößt gegen das Gleichheitsgebot, wenn für die Berechnung der Beiträge von Rentnern zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung …