Klageänderung in der Revisionsinstanz – vom Feststellungs- zum Zahlungsantrag

Bundesarbeitsgericht

Eine in der Revisionsinstanz vorgenommene Klageänderung vom Feststellungsbegehren zu einem bezifferten Leistungsantrag ist unzulässig.

Antragserweiterungen und sonstige Antragsänderungen sind in der Revisionsinstanz nach § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr möglich. Antragsänderungen können nur ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zugelassen …