Zu den Dienstpflichten eines Beamten zählt, Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Pflichtverletzungen sind jedoch nur bei Vorsatz disziplinarwürdig.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Falle einer verbeamteten Lehrerin aus Schleswig-Holstein …


