Es besteht keine Verpflichtung zur Mehrarbeit, wenn die Arbeitszeiten vertraglich genau geregelt sind. Denn ein Arbeitnehmer schuldet im Allgemeinen nur die Arbeitsleistung während der Regelarbeitszeit. Ob ein Arbeitnehmer darüber hinaus verpflichtet ist, Mehrarbeit durchzuführen, hängt davon ab, aus welchen Gründen …