Niemand muss es dulden, dass von ihm Aktaufnahmen verbreitet werden. Die unerlaubte Weitergabe von Nacktbildern über WhatsApp stellt eine schwere Persönlichkeitsverletzung dar, die einen Anspruch auf Geldentschädigung in Höhe von 1.000 € begründen kann. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt …