Kündigt der Arbeitgeber einem Orchestermusiker, weil er das Orchester verkleinern will, so können die Arbeitsgerichte diese Entscheidung nicht auf ihre künstlerische Zweckmäßigkeit hin überprüfen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Hornist. Er war seit dem Jahr …