Wohnen außerhalb des elterlichen Haushalts erfordert, dass der Auszubildende in einer eigenen, von der elterlichen Wohnung räumlich abgegrenzten Wohnung lebt und darin einen eigenen Haushalt führt. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der 1996 geborene Kläger bewohnte gemeinsam mit …