Die vermeintlich zu früh eingelegte Berufung

Förmliche Zustellung, Briefumschlag

Mit dem Verschulden eines Rechtsanwalts, der ein vermeintlich verfrüht eingelegtes Rechtsmittel wieder zurücknimmt und dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Dem zugrunde lag eine vom Oberlandesgericht Koblenz als unzulässig verworfene Berufung1. Das Amtsgericht Alzey -Familiengericht- …