Keine Versetzung ohne Begründung

Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nicht ohne Begründung auf einen anderen als den im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsplatz versetzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertrag eine ausdrückliche Versetzungsklausel enthält. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Parteien streiten noch um …