Die Polizei ist nicht verpflichtet, in zeitaufwändiger Recherche den Halter eines Pkw ausfindig zu machen, bevor sie eine Abschleppanordnung trifft. Dies wäre mit dem Grundsatz einer effektiven Gefahrenabwehr nicht vereinbar. Eine für das polizeiliche Einschreiten erforderliche Gefahr liegt vor, wenn …