Bei einem Verbrauchsgüterkauf sind gewährleistungsbeschränkende Vereinbarungen vor Mitteilung eines Mangels unzulässig. Als Gewährleistungsausschluss unwirksam ist damit der Passus im Kaufvertrag, dass der Käufer das Fahrzeug besichtigt und Probe gefahren und den vorgefundenen Zustand akzeptiert habe, denn derartige Klauseln sind keine …