KapMuG-Musterverfahren – und die „prozessualen“ Feststellungsziele

Bundesgerichtshof

Das Musterverfahren ist nicht auf die Klärung materiellrechtlicher Anspruchsvoraussetzungen beschränkt, sondern erfasst auch die Voraussetzungen des prozessualen Anspruchs1. Hiervon ausgehend kann auch die Eignung eines angebotenen Beweismittels Gegenstand eines Feststellungsziels sein2. Nicht verallgemeinerungsfähige Tatsachen oder Rechtsfragen wie der individuelle Schaden …