Die versäumte Anhörung des Personalrats

Bundesverwaltungsgericht

Eine versäumte Anhörung des Personalrats zu einer Personalmaßnahme kann nicht mehr mit heilender Wirkung nachgeholt werden, wenn die Personalmaßnahme bereits erledigt ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Nachholung einer Anhörung des Personalrats rechtlich möglich, solange die zuständige Stelle …