Ein Diebstahl aus dem Hotelsafe stellt in der Regel keinen Reisemangel dar, sondern gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger buchte für sich und seine Ehefrau am 31.07.2014 bei einem Münchner Reiseveranstalter eine Pauschalreise in …