Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei Unglücksfällen – und ihre Anrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung

Grabplatte

Die Gewährung von Mehrleistungen nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung darf nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung schmälern. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatten die Ehefrau und …