Das Wehrdisziplinarverfahren gegen einen Berufssoldaten – und seine Rechtsanwaltskosten

Bundeswehrstiefel

Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als Werbungskosten abzugsfähig. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wurde …

Beweisantrag?

Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Ein Beweisantrag (§ 244 Abs. 3 Satz 1 StPO) erfordert die Behauptung einer bestimmten Beweistatsache. Dies setzt voraus, dass der tatsächliche Vorgang oder der Zustand bezeichnet wird, der mit dem benannten Beweismittel unmittelbar belegt werden kann. Nicht ausreichend ist die …

Einziehung eines Kraftfahrzeugs

Sattelschlepper

Nach § 74 Abs. 1 StGB können Tatmittel eingezogen werden. Den Urteilsgründen muss grundsätzlich zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren1. Hieran fehlte es …