Mieterhöhung: Der Verweis auf den Mietspiegel reicht für die ortsübliche Miete

Gerade in Zeiten, in denen die Lebenshaltungskosten steigen, die auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten abenso, aber die Kosten, die der Vermieter für die Erhaltung des Gebäudes aufwenden muss, die er nicht umlegen kann, kommt es zu Streitigkeiten wegen Mieterhöhungen. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte sich in einem jetzt veröffentlichten Fall mit der Frage zu beschäftigen, ob […]