Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.616,33 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.616,33 € seit dem 18.08.2010 und aus weiteren 5.000,00 € seit dem 25.11.2010 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Klage im Üb…