Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts – und die Erbschaftsteuer

Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des

Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen – bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der EU

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV gebietet es; vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 EStG auch dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine -wie von Buchst. a der Vorschrift vorausgesetzt- Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen

Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen – bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der EU

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV gebietet es; vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 EStG auch dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine -wie von Buchst. a der Vorschrift vorausgesetzt- Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen

Der Rechtsprofessor als Prozessbevollmächtigter vor den Europäischen Gerichten

Ein Professor der Rechtswissenschaften darf seine eigene Hochschule vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union vertreten. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn er Koordinator und Teamleiter des streitgegenständlichen Projekts ist. In dem hier vom Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Fall ist die Universität Bremen Koordinatorin eines Forschungskonsortiums, das

Versicherungsteuer – und die Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Steuerschuldner

Das Versicherungsteuergesetz schließt eine Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers für die Versicherungsteuer nicht aus. Das Auswahlermessen bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme des Steuerschuldners oder des Haftenden ist im VersStG nicht gesetzlich gebunden. Eine gesetzliche Bindung des Ermessens ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass der Versicherer gemäß § 7 Abs. 1 Satz

Schiebetermine

Auch wenn in einem Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung Verfahrensvorgänge stattfinden, die als Sachverhandlung anzusehen sind, verstößt es gegen § 229 StPO, wenn aus dem gesamten Verfahrensgang erkennbar wird, dass das Gericht mit der Verhandlu…