Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die bis Februar 2016 von Booking.com verwendeten sog. „engen Bestpreisklauseln“ nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Das Hotelbuchungsportal „booking.com“ ermöglicht Hotelkunden Direktbuchungen. Für die Vermittlungsleistung erhalten …